Meist aus privaten Haushalten stammend wird Müll achtlos, teilweise auch vorsätzlich an Straßenrändern, in Hinterhöfen, verlassenen Gebäuden, schlecht einsehbaren Plätzen oder der freien Natur abgelagert.

Dabei wird das Stadtbild verunstaltet und es kann zu Geruchsbelästigungen kommen. Neben dem optischen Aspekt wird ein Weiterer meist vernachlässigt. Der Müll kann durch seine Art beziehungsweise Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Er gefährdet durch die enthaltenen Chemikalien wie zum Beispiel Blei, Quecksilber und Cadmium bei Computern und Handys sowohl den Mensch als auch die Umwelt.

Mithilfe durch die Bürgerinnen und Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger können die vielfältigen legalen Entsorgungswege des Wirtschaftsbetriebes in Anspruch nehmen.

Wenn eine wilde Müllablagerung entdeckt wird, kann diese an die Hotline Bau, die über einen Anrufbeantworter rund um die Uhr erreichbar ist, oder direkt an den Wirtschaftsbetrieb gemeldet werden.

Wie der Müll entsorgt wird

Sobald eine wilde Müllablagerung entdeckt wird, wird der Bereich Umwelt informiert. Dieser beauftragt daraufhin den Vollzugsdienst, die Situation vor Ort zu begutachten. Danach wird der Wirtschaftsbetrieb mit der Beseitigung beauftragt. Da es sich um einen eingespielten Ablauf handelt, kann so innerhalb kürzester Zeit reagiert werden.

Wenn die Verursacherin oder der Verursacher ermittelt werden kann, muss sie beziehungsweise er ein Bußgeld entrichten. Je länger eine wilde Müllablagerung besteht, desto größer ist das Risiko, dass diese wächst.

Neuer Bußgeldkatalog

Wer seine Stadt nicht sauber hält und beispielsweise Zigarettenkippen, Kaugummis, Pappbecher, Taschentücher, Lebensmittelreste und Dosen achtlos auf Straßen, Gehwege und in Grünanlagen hinterlässt, riskiert ein wesentlich höheres Bußgeld als es in der Vergangenheit der Fall war. Das Gleiche gilt für illegal entsorgten Rest-, Sperrabfall und für Altreifen. So kann eine weggeworfene Zigarettenkippe anstatt 10 nun 125 Euro und ein Kaugummi anstatt 15 nun 150 Euro kosten.

Die letztendliche Höhe der festzusetzenden Bußgelder wird durch die Untere Abfallbehörde im Zuge der Ordnungswidrigkeitsverfahren festgelegt, diese orientieren sich am jeweiligen Einzelfall. Hierbei gibt es einen Rahmen, der zwischen 50 und 250 Euro liegt. Das Ablagern von Restabfall kann bis zu 800 Euro, Sperrabfall bis zu 2.500 Euro und Altreifen können mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro belangt werden.

Grundlage dafür, dass höhere Bußgelder bei abfallrechtlichen Verstößen erhoben werden, ist eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, die im Dezember 2020 in Kraft trat. Aus formalen Gründen musste der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 3. Mai 2021, den Stadtratsbeschluss über die "Festlegung der Bußgeldhöhen für nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Ludwigshafen" aus dem Jahr 2003 aufheben und die neue Vorschrift des Umweltministeriums zur Kenntnis nehmen.

Ziel der Änderung ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes sicherzustellen.