Der Doppelhaushalt 2015/2016 befindet sich zurzeit im Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Mit einer Genehmigung wird bis Ende März/Anfang April 2015 gerechnet. In der Übergangszeit befindet sich die Stadt in der Interimszeit nach § 99 GemO.